Gesetzliche Grundlagen im Anti-Diskriminierungsbereich

Im österreichische Anti-Diskriminierungsrecht gelten mehrere Gesetze. Dabei handelt es sich zum einen um Bundesgesetze, zum anderen um Landesgesetze. Die Materie ist zum Teil sehr kompliziert. An dieser Stelle werden deshalb exemplarisch nur einige Gesetze genannt.

 

Das Bundesgleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) richtet sich an Personen, die in der Privatwirtschaft tätig sind. 


Das Salzburger Gleichbehandlungsgesetz (S-GlBG) gilt für Bedienstete des Landes Salzburg, der Bezirksbehörden und Gemeinden. Ebenso für Lehrpersonen im Landesdienst sowie für Bedienstete der Landeskliniken. Andererseits gilt das Gesetze für Privatpersonen, die beim Vollzug von Landesgesetzen diskriminiert werden. Es verbietet Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, des Alters, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung und der sexuellen Orientierung. Das Gesetz enthält auch Förderungsmaßnahmen für Frauen und MitarbeiterInnen mit Behinderung.

 

Salzburger Gleich-Behandlungs-Gesetz in Leichter Sprache

 

Die Salzburger Landarbeitsordnung 1995 (LArbO 1995) enthält Diskriminierungsverbote aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung.

Eine Sammlung der relevanten Gesetzesbestimmungen, geordnet nach den Geltungsbereichen, Links zu den Antidiskriminierungs- und Gleichbehandlungsstellen des Bundes sowie eine Liste der Landesstellen bietet der Klagsverband auf seiner Homepage unter www.klagsverband.at an.