Stellungnahme zum Entwurf der Salzburger Landesregierung zur Änderung des Salzburger Landesbedienstetengesetzes (LBG)

Die Anti-Diskriminierungsstelle in der Stadt Salzburg hat gemeinsam mit der Plattform für Menschenrechte eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zum Salzburger Landesbedienstetengesetz. Wir setzen uns für ein respektvolles Miteinander in der Gesellschaft ein und möchten für eine diskriminierungsfreie Sprache sensibilisieren. 


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Stellungnahme zum § 41 Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2025 und Veranstaltungsgesetzes 2026

Die Anti-Diskriminierungsstelle ist eine Anlaufstelle für Menschen, die sich in einem Lebensbereich diskriminiert fühlen. Wir setzen uns für Gleichberechtigung und ein diskriminierungsfreies Miteinander auf zwischenmenschlicher Ebene ein. Ein gleichberechtigtes Zusammenleben kann jedoch nur gelingen, wenn die rechtliche Grundlagen dementsprechend ausgestaltet sind. Um für diskriminierungsfreie Gesetze zu sorgen, hat die Anti-Diskriminierungsstelle in Zusammenarbeit mit der Plattform für Menschenrechte eine Stellungnahme zum § 41 Salzburger Wohnbauförderungsgesetz und zum Entwurf der Salzburger Landesregierung zur Änderung des Salzburger Veranstaltungs- gesetzes 2026 eingebracht.

 

Die vollständige Stellungnahme des Klagsverbandes findet ihr hier:

 

Stellungnahme § 41 Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2025

 

Stellungnahme Entwurf Änderung Salzburger Veranstaltungsgesetzes 2026 

 

 

 

Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes zur Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen mittels Einführung eines Kopftuchverbotes

Der vorliegende Gesetzesentwurf zum sogenannten „Kopftuchverbot“ wird mit dem Anspruch begründet, die Selbstbestimmung und Gleichberechtigung von Mädchen zu stärken. Nach eingehender Betrachtung erscheint jedoch äußerst fraglich, ob das gewählte Mittel zur Zielerreichung geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist. Vielmehr besteht die Gefahr, dass ein solches Gesetz das Gegenteil bewirkt: Es schränkt grundlegende Freiheitsrechte ein, diskriminiert eine religiöse Minderheit und gefährdet das Vertrauensverhältnis zwischen Schule, Elternhaus und Kindern. Anstatt Mädchen zu stärken, entmündigt es sie und zwingt Schulen in eine Rolle, die mit pädagogischer Verantwortung schwer vereinbar ist.
 

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