Übergriffe im öffentlichen Raum

Für viele Menschen in Österreich gehören Beschimpfungen und sogar körperliche Übergriffe im öffentlichen Raum zum Alltag. Bei dieser Form der Diskriminierung suchen sich die Täter*innen ihre Opfer oft gezielt aus z.B. wegen ihrer Religion, ihrer Herkunft oder weil sie zu einer bestimmten Gruppe gehören, z.B. LGBTIQ-Personen oder Menschen mit Behinderungen. Auch Belästigungen an Frauen zählen dazu.

Wenn diese Übergriffe massiv sind, können sie vor Gericht als Straftat gelten. Hier kommt nicht das Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsrecht zur Anwendung, sondern das Strafrecht.

Bei einem Gerichtsverfahren geht es dann nicht um einen Schadenersatz, sondern um eine Strafe für den Täter/die Täterin. Wenn die Tat gezielt gegen eine bestimmte Personengruppe oder gegen die Religion, Herkunft oder z.B. das Geschlecht des Opfers gerichtet war, kann das zu einer höheren Strafe führen. 


Beispiele

  • Jemand beschimpft zwei Frauen, die sich auf der Straße küssen.
  • In einem Lokal schüttet ein Gast Bier über eine Frau, die er für eine Muslimin hält. Jemand bedroht und attackiert sie wegen Ihrer Hautfarbe.
  • Anzügliche Bemerkungen gegenüber Frauen

Wie komme ich zu meinem Recht?
 

Bei Straftaten ist eine Anzeige bei der Polizei oder eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft nötig. Auch in diesen Fällen ist eine vorherige Beratung sinnvoll.


Welche Folgen sieht das Gesetz vor?

  • Bedingte oder unbedingte Geld- oder Haftstrafen für den Täter/die Täterin.
  • In manchen Fällen kommt es nicht zu einer Gerichtsverhandlung, weil der/die Richter*in einen sogenannten Außergerichtlichen Tatausgleich anordnet. Dabei einigen sich Opfer* und Täter*in auf eine Form der Schadenswiedergutmachung oder andere Formen der Diversion.

Wenn Sie einen Übergriff erlebt haben, sich diskriminiert oder belästigt fühlen, können rechtliche Schritte hilfreich sein. Am besten wenden Sie sich an eine Beratungsstelle.
In der Stadt Salzburg steht Ihnen für die erste Abklärung gerne die

zur Verfügung.
 

Kontakt: office(at)antidiskriminierung-salzburg(dot)at oder 0676 8746 6979