Sozialleistungen

Diskriminierung rund um Sozialleistungen

Bei der Vergabe von Sozialleistungen und sozialen Vergünstigungen sind Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit verboten. Im Landesgesetz, bei uns das Salzburger Gleichbehandlungsgesetz, sind auch die anderen Diskriminierungsgründe erfasst.

In der Praxis betrifft diese Form der Diskriminierung vor allem Flüchtlinge und Personen aus Drittstaaten, die in Österreich langfristig aufenthaltsberechtigt sind. Sie müssen bei Sozialleistungen und öffentlich geförderten Dienstleistungen (zB. Gemeindewohnungen, geförderte Wohnungen) grundsätzlich gleichbehandelt werden wie österreichische Staatsbürger*innen oder Personen aus EU-Staaten. 

Benachteiligungen von Drittstaatsangehörigen, die Flüchtlinge oder langfristig aufenthaltsberechtigt sind, stehen daher unter Diskriminierungsverdacht. Eine Überprüfung bei einer spezialisierten Stelle ist sinnvoll.


Beispiele

  • Sozialleistungen wie zB Wohnbeihilfen werden nur gewährt, wenn bestimmte Deutschkenntnisse nachgewiesen werden
  • Benachteiligung von Flüchtlingen oder langfristig aufenthaltsberechtigten Personen bei der Vergabe von Sozialleistungen
  • Abwertender, rassistischer Umgang vor der Behörde

Wie komme ich zu meinem Recht?

  • Beschwerde bei Gleichbehandlungskommission: kostenlose, unverbindliche Überprüfung, ob eine Diskriminierung vorliegt oder nicht.
  • Klage bei Gericht: am Ende steht ein verbindliches Urteil, Kläger*in hat Kostenriskio
  • Beschwerde im Verwaltungsweg: Bei einer Sozialleistung mittels Bescheid muss am Verwaltungsweg innerhalb der vorgegebenen Fristen Beschwerde erhoben werden

Welche Folgen sieht das Gesetz vor?

  • Wenn das Gericht die Diskriminierung bestätigt, erhalten Sie die Sozialleistung, die Ihnen verwehrt wurde – auch rückwirkend
  • Immaterieller Schadenersatz: Zusätzlich erhält der/die Kläger*in bei einem positiven Ausgang des Verfahrens Geld als Wiedergutmachung für die persönliche Beeinträchtigung.

Wenn Sie sich diskriminiert fühlen, können rechtliche Schritte hilfreich sein. Am besten wenden Sie sich an eine Beratungsstelle.

In der Stadt Salzburg steht Ihnen für die erste Abklärung gerne die

zur Verfügung.
 

Kontakt: office(at)antidiskriminierung-salzburg(dot)at oder 0676 8746 6979