Wohnen

Diskriminierung rund ums Wohnen

Diskriminierung beim Zugang zu Wohnraum ist dann verboten, wenn sie in Zusammenhang mit einer Behinderung, der ethnischen Zugehörigkeit oder des Geschlechts steht.


Beispiele

  • Sie interessieren sich für eine Wohnung, der/die Vermieter*in lehnt sie jedoch wegen Ihrer Herkunft, Muttersprache, Hautfarbe, Ihrer Behinderung oder Ihres Geschlechts ab. Das kann offen oder versteckt sein (Sie rufen an und aufgrund Ihres Akzents lautet die Antwort: “Die Wohnung ist nicht mehr frei.”)
  • Besondere Schikanen bei der Vermietung von Wohnungen – (eine höhere Kaution oder Referenzschreiben aufgrund Ihrer Herkunft)
  • Kündigung eines Mietvertrags wegen Ihrer Herkunft, Ihres Geschlechts oder Ihrer Behinderung
  • Verweigerung einer Mietwohnung, weil jemand alleinerziehend ist
  • Diskriminierende Wohnungsinserate (zB “vermietet wird nur an Inländer”)
  • Mangelhafte Barrierefreiheit der Wohnung bei Vertragsabschluss oder nachträglicher Einbau von Barrieren können ebenfalls eine Diskriminierung sein.

Wie komme ich zu meinem Recht?

  • Beschwerde bei Gleichbehandlungskommission: kostenlose, unverbindliche Überprüfung, ob eine Diskriminierung vorliegt oder nicht.
  • Klage bei Gericht: am Ende steht ein verbindliches Urteil, Kläger*in hat Kostenrisiko
  • Bei Diskriminierung aufgrund einer Behinderung muss vor einer Klage zwingend ein Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumsservice durchgeführt werden
  • Verwaltungsstrafe: Bei Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde kann eine Strafe ausgesprochen werden. 

Welche Folgen sieht das Gesetz vor?

  • materieller Schadenersatz: Wenn das Gericht die Diskriminierung bestätigt, erhält der/die Kläger*in Geld für den entstandenen Schaden, z.B. wenn eine andere, teurere Wohnung gemietet werden muss.
  •  immaterieller Schadenersatz: Zusätzlich zum materiellen Schadenersatz erhält der/die Kläger*in bei einem positiven Ausgang des Verfahrens Geld als Wiedergutmachung für die persönliche Beeinträchtigung.
  • Achtung: Sie können nicht auf Abschluss eines Mietvertrags klagen.

Wenn Sie sich diskriminiert fühlen, können rechtliche Schritte hilfreich sein. Am besten wenden Sie sich an eine Beratungsstelle.

In der Stadt Salzburg steht Ihnen für die erste Abklärung gerne die

zur Verfügung.
 

Kontakt: office(at)antidiskriminierung-salzburg(dot)at oder 0676 8746 6979