Was ist Diskriminierung nach österreichischem Recht?

 

Diskriminierung ist

  • eine weniger vorteilhafte Behandlung (meist Schlechterbehandlung)
  • in der Arbeitswelt oder in Freizeiteinrichtungen, Lokalen, bei der Bildung und dem Zugang zu Sozialleistungen und Handel (“Zugang zu Gütern und Dienstleistungen”)
  • die in Zusammenhang mit einem der folgenden Diskriminierungsgründe (Alter, Behinderung, ethnische Zugehörigkeit, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, sexuelle Orientierung) steht.

Im österreichischen Gleichbehandlungsrecht gibt es Diskriminierungsverbote für folgende Bereiche:

Wenn Sie sich diskriminiert fühlen, können rechtliche Schritte hilfreich sein. Am besten wenden Sie sich an eine Beratungsstelle.
In der Stadt Salzburg steht Ihnen für die erste Abklärung gerne die

zur Verfügung.


Kontakt: office(at)antidiskriminierung-salzburg(dot)at oder 0676 8746 6979


In einem vertraulichen und kostenfreien Gespräch können diese Fragen besprochen werden:

  • ob eine Diskriminierung nach österreichischem Recht vorliegt?
  • was Sie tun können?
  • ob eine Anzeige, eine Intervention, ein Verfahren bei einer Gleichbehandlungskommission, eine Schlichtung beim Sozialministeriumsservice oder eine gerichtliche Klage sinnvoll ist?

Bitte wenden Sie sich möglichst rasch an uns, da es – besonders im Arbeitsrecht – sehr kurze Klagsfristen gibt.

Das bietet die Antidiskriminierungsstelle der Stadt Salzburg an, und orientiert sich dabei ausschließlich am Wunsch und Willen der Beratung suchenden Person:

  • dokumentiert Diskriminierungen und bietet Entlastungsgespräche an
  • gibt eine rechtliche Einschätzung und Beratung
  • unterstützt Anzeigen bei der Polizei und Staatsanwaltschaft
  • arbeitet vernetzt mit Partner*innen und Behörden
  • unterstützt bei Beschwerden, Einsprüchen, Stellungnahmen und sonstigen Interventionsschreiben im Zusammenhang mit der Diskriminierung
  • unterstützt bei Anträgen auf Schlichtung
  • beantragt, dass Hasskommentare im Internet gelöscht werden oder Beschmierungen im öffentlichen Raum entfernt werden müssen.
  • vermittelt bei Bedarf an direkt zuständige andere Beratungsstellen

Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen begleiten zu verschiedenen Terminen als Vertrauenspersonen.

Kostenfreie Beratung in Angelegenheiten der Gleichbehandlung bietet ebenfalls die

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist eine staatliche Einrichtung zur Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung und Gleichstellung und zum Schutz vor Diskriminierung. Unter anderem berät und unterstützt sie diskriminierte Menschen bei der Durchsetzung ihres Rechts auf Gleichbehandlung.