Hass im Netz

Im Internet – also in Internetforen, aber auch in sozialen Medien, Emails und Emailgruppen sowie in Chats – kommt es im Schutz der Anonymität häufiger zu Beschimpfungen, Beleidigungen oder Bedrohungen als in persönlichen Gesprächen. Besonders Frauen, Muslim*innen und LGBTIQ-Personen sind davon betroffen.

Hass im Netz kann eine Straftat sein, die angezeigt werden kann. Aber auch wenn kein Straftatbestand erfüllt ist, gibt es zivilrechtliche Möglichkeiten sich zur Wehr zu setzen (Posting löschen, Schadenersatz). Während bei Straftaten eine Anzeige bei der Polizei oder eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft nötig ist, müssen zivilrechtliche Ansprüche mittels Klage bei Gericht geltend gemacht werden.


Beispiele

  • Beschimpfungen
  • Drohungen, intime Fotos oder Geheimnisse zu veröffentlichen
  • Androhung körperlicher Übergriffe
  • Cybermobbing

Wie komme ich zu meinem Recht?

  • Anzeige bei der Polizei oder Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft
  • Zivilrechtliche Klage
  • Zur Abklärung der rechtlichen Schritte ist eine Beratung jedenfalls ratsam.

Welche Folgen sieht das Gesetz vor?

  • Beleidigende oder bloßstellende Postings müssen gelöscht werden
  • Beschuldigte/r verpflichtet sich, keine Beleidigungen oder Bloßstellungen mehr zu posten.
  • Geld- und Haftstrafen bei einem Strafverfahren.
  • Schadenersatz bei einem Zivilrechtsverfahren.

Wenn Sie von Hass im Netz betroffen sind oder eine Meldung machen möchten,  wenden Sie sich an eine Beratungsstelle.


In der Stadt Salzburg steht Ihnen für die erste Abklärung gerne die

zur Verfügung.
 

Kontakt: office(at)antidiskriminierung-salzburg(dot)at oder 0676 8746 6979