Diskriminierung im öffentlichen Raum und beim Zugang zu Dienstleistungen

In Österreich gelten die Gleichbehandlungsgesetze. Beim Zugang zu Dienstleistungen, die öffentlich angeboten werden, darf niemand aufgrund des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit diskriminiert werden.
Das gilt auch beim Zugang zum Wohnraum. Rassismus an der Diskotür ist ebenso verboten wie das Wohnungsinserat "Vermieten nur an Inländer". Das oft genannte "Hausrecht" gibt es nicht, wer öffentlich anbietet, muss diskriminierungsfrei arbeiten.

 

Beispiele:

- Ein dunkelhäutiger Mann wird ohne sachliche Begründung nicht in die Disko eingelassen. Menschen, die sich mit ihrer weißen Karte (Asylwerber) ausweisen, werden nicht ins Lokal eingelassen.

 

- Eine Rollstuhlfahrerin wird gebeten, das Lokal wieder zu verlassen, sie versperre mit ihrem Rollstuhl die Wege.

- Eine dunkelhäutige Frau mit Kopftuch, die an einer Bushaltestelle wartet, wird nicht mitgenommen. Der Bus fährt an ihr vorbei.

 

 

Rechtliches:

Die diskriminierte Person kann zivilgerichtlich Schadensersatz einfordern (§§ 31, 35, 36 GlBG). Wenn eine Diskrimimierung im Zusammenhang mit einer Behinderung steht, muss vor einer Klage eine Schlichtung versucht werden (§ 2(2) BGStG), diese führt das Bundessozialamt durch.

Neben dem gerichtlichen Verfahren kann auch bei der Gleichbehandlungskommission die Feststellung der Diskriminierung beantragt werden. Dieses Verfahren wird von der Gleichbehandlungsanwaltschaft begleitet und unterstützt.

 

Beratung:

Die Anti-Diskriminierungsstelle in der Stadt Salzburg berät Menschen, die diskriminiert werden. In einem Erstgespräch wird der Sachverhalt geklärt und erste rechtliche Informationen gegeben. In einem Clearing werden auch die Zielvorstellungen der diskriminierten Person geklärt und eine gemeinsame weitere Vorgangsweise besprochen. Entsprechend den Bedürfnissen der Person und der rechtlichen Möglichkeiten können verschiedenste Interventionen getätigt werden.

 

Kontakt für Terminvereinbarung:

Anti-Diskriminierungsstelle in der Stadt Salzburg
Beraterin: Barbara Sieberth
Email
Mobil: 0676 8746 6979